Baurichtlinien für eine Jux-Kiste
Die Bodenplatte
sollte möglichst stabil sein. Spanplatten sind nicht geeignet.
Grundsätzlich kann die Jux-Seifenkiste innerhalb der vorgeschriebenen Maximal-Maße jede
beliebige Form haben. Die Sicherheit des Fahres sollte aber im Vordergrund stehen.
Das Material ist frei wählbar, mit Ausnahme, dass splitternde Materialien nicht
zugelassen sind.
Scharfkantige Teile sind zu polstern.
Die Achsen
müssen so stabil sein, dass sie sich im besetzten Fahrzustand nicht durchbiegen.
Notfalls müssen diese durch Holz oder Metall verstärkt werden.
Als Räder dürfen alle möglichen Räder mit/ohne Gummi-Bereifung und mit/ohne Luft
benutzt werden.
Der max. Raddurchmesser darf 50 cm (20)
nicht überschreiten.
Die Vorder- und Hinterräder dürfen nicht über die Wagenspitzen hinausragen.
Die
Jux-Seifenkiste muß eine mechanische oder hydraulische Bremse haben. Diese muß mit den
Händen oder den Füssen zu betätigen sein. Die Bremse muß entweder auf den Boden oder
gleichmäßig auf wenigstens zwei Räder einer Achse wirken.
Die Lenkung muß auf die Vorderräder wirken. Dies kann über ein Lenkseil
oder ein Lenkgestänge erfolgen. Ein Lenkrad ist nicht zwingend erfoderlich. Die Lenkseile
müssen so gesichert sein, dass ein Lösen von der Achse nicht möglich ist.
Die
Jux-Seifenkiste darf keinen mechanischen
Antrieb haben. Die Fortbewegung darf nur über die Hangabtriebskraft erfolgen.