Nutzungsbedingungen für die Seifenkisten
des Paderborner Seifenkisten-Pools durch die Seifenkisten-Bauer/-Fahrer
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- Die vom Veranstalter als Bausatz oder fahrbereit zur
Verfügung gestellte Seifenkiste (SK) bleibt sowohl in unfertigem als auch fertigem
Zustand Eigentum des Veranstalters.
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- Eine SK, die vom Veranstalter als Bausatz oder in fertigem Zustand zur Verfügung gestellt
wird, kann durch die SK-Bauer genutzt werden, sofern diese mit einem Sohn oder einer
Tochter besetzt wird. Kann die SK nicht durch einen Sohn oder eine Tochter gefahren
werden, so wird diese SK durch den Veranstalter mit einem anderen Fahrer besetzt. Vorrangig wird
die Auswahl der Fahrer/inen dann unter sozialen Aspekten geschehen.
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- SKs, die von Schulen oder sonstigen sozialen Einrichtungen zur Jugendbetreuung gebaut
werden, können dauerhaft von diesen genutzt und mit Fahrern/innen eigener Wahl besetzt
werden. Verzichten diese Einrichtungen auf das Nutzungsrecht, so kann
der Veranstalter die SK an
Fahrer/innen eigener Wahl vergeben.
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- Auf der SK sind Werbeflächen (links und rechts an den Seiten) für die Sponsoren
freizuhalten. Werbung selbst beschaffter Sponsoren darf nur nach Rücksprache mit
dem Veranstalter auf der SK angebracht werden.
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- Nach dem Paderborner Seifenkistenrennen wird die vom
Veranstalter zur Verfügung gestellte
SK eingelagert. Die SK steht den Fahrern/innen für weitere Seifenkistenrennen außerhalb
von Paderborn zur Verfügung. Der Verbleib muß schriftlich bei
dem Veranstalter vermerkt werden.
Die Werbeaufschrift muß bis zum nächsten Paderborner Seifenkistenrennen auf der SK
verbleiben.
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- Fordern die jeweiligen Sponsoren eine SK zu Ausstellungszwecken an, so muß die SK dem
Sponsor für eine gewisse Zeit zur Verfügung gestellt werden. Vornehmlich sollte dies in
eine Zeit gelegt werden, in der keine Seifenkistenrennen stattfinden.
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