Nutzungsbedingungen für die Seifenkisten des Paderborner Seifenkisten-Pools durch die Seifenkisten-Bauer/-Fahrer
  • Die vom Veranstalter als Bausatz oder fahrbereit zur Verfügung gestellte Seifenkiste (SK) bleibt sowohl in unfertigem als auch fertigem Zustand Eigentum des Veranstalters.
  • Eine SK, die vom Veranstalter  als Bausatz oder in fertigem Zustand zur Verfügung gestellt wird, kann durch die SK-Bauer genutzt werden, sofern diese mit einem Sohn oder einer Tochter besetzt wird. Kann die SK nicht durch einen Sohn oder eine Tochter gefahren werden, so wird diese SK durch den Veranstalter mit einem anderen Fahrer besetzt. Vorrangig wird die Auswahl der Fahrer/inen dann unter sozialen Aspekten geschehen.
  • SKs, die von Schulen oder sonstigen sozialen Einrichtungen zur Jugendbetreuung gebaut werden, können dauerhaft von diesen genutzt und mit Fahrern/innen eigener Wahl besetzt werden. Verzichten diese Einrichtungen auf das Nutzungsrecht, so kann der Veranstalter die SK an Fahrer/innen eigener Wahl vergeben.
  • Auf der SK sind Werbeflächen (links und rechts an den Seiten) für die Sponsoren freizuhalten. Werbung selbst beschaffter Sponsoren darf nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter auf der SK angebracht werden.
  • Nach dem Paderborner Seifenkistenrennen wird die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte SK eingelagert. Die SK steht den Fahrern/innen für weitere Seifenkistenrennen außerhalb von Paderborn zur Verfügung. Der Verbleib muß schriftlich bei dem Veranstalter vermerkt werden.
    Die Werbeaufschrift muß bis zum nächsten Paderborner Seifenkistenrennen auf der SK verbleiben.
  • Fordern die jeweiligen Sponsoren eine SK zu Ausstellungszwecken an, so muß die SK dem Sponsor für eine gewisse Zeit zur Verfügung gestellt werden. Vornehmlich sollte dies in eine Zeit gelegt werden, in der keine Seifenkistenrennen stattfinden.

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Seite geändert am 09.07.04